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BFH 24.01.2008 IV R 87/06, StuB 6/2008 S. 237

(Zusätzliche) Vergütung des Gesellschafters einer Personengesellschaft als Entnahme

(1) Wird dem Gesellschafter einer Personengesellschaft eine (zusätzliche) Vergütung gewährt, die nicht durch Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, sondern durch das Bestreben veranlasst ist, ihn vorzeitig an noch nicht realisierten Gewinnen der Gesellschaft zu beteiligen, so handelt es sich um eine Entnahme des Gesellschafters (Bezug: § 164 AO; § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Praxishinweise: Bei Werkverträgen tritt eine Gewinnrealisierung ein, wenn das Werk übergeben und abgenommen worden ist. Bei langfristigen Werkverträgen tritt also eine Gewinnrealisierung erst mit der Abnahme durch den Auftraggeber ein und eine vorherige „Teilgewinnrealisierung” ist nicht möglich. Werden gleichwohl solche noch nicht realisierten Gewinne an die Gesellschafter einer Personengesellsch...

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