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Überlassung von Standplätzen an Markthändler als einheitliche (steuerfreie) Vermietungsleistung
Die Überlassung von Standplätzen durch den Veranstalter von Wochenmärkten an die Markthändler kann als einheitliche Vermietungsleistung anzusehen sein (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen v. - V 143/58 U, BFHE 71, 41, BStBl 1960 III S. 261, unter 2.; v. - V 120/64, BStBl II 1969 S. 94).