Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Bergmannsprämienberechtigung eines dienstleistenden Elektrikers
Ein bei einem nicht den Bergbau betreibenden Elektrounternehmen beschäftigter Elektriker, der Dienstleistungen für ein Bergbauunternehmen dauernd unter Tage erbringt, hat keinen Anspruch auf die Bergmannsprämie. Dies gilt auch dann, wenn das Bergamt eine Bescheinigung ausgestellt hat, aus der sich (rechtsirrtümlich) ergibt, dass die ausgeführten Arbeiten für das Bergbauunternehmen auch der Bergaufsicht unterstünden.