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FG München 15.01.2008 14 V 3841/07, NWB direkt 13/2008 S. 3
Einstweiliger Rechtsschutz bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einstellung zukünftiger Vollstreckungsmaßnahmen ist nicht geboten, wenn gegenwärtig nicht zu erwarten ist, dass das Finanzamt in absehbarer Zeit Vollstreckungsmaßnahmen einleiten wird.