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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des die gegen das (BStBl 2006 II S. 178) gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der im Veranlagungszeitraum 1999 erzielten Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) bestätigt. Ferner hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des und 2 BvR 2491/04 die unmittelbar gegen das Haushaltsbegleitgesetz 2004 v. gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Nach dem werden die Nr. 5 (Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für Veranlagungszeiträume ab 2000), die Nr. 6 (Besteuerung der...BStBl 2005 I S. 794