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Berufsrecht | Verjährung bei Fehlern des steuerlichen Beraters
Hängt eine zivilrechtliche Vertragsgestaltung nach dem Willen des Mandanten von dem voraussichtlichen Ergebnis eines oder mehrerer Besteuerungsverfahren ab und erteilt der Steuerberater hierzu eine unrichtige Auskunft, beginnt die Verjährung des auf diese Pflichtverletzung gestützten Schadenersatzanspruchs mit der Bekanntgabe des ersten nachteiligen Steuerbescheids, nicht schon mit dem Vertragsabschluss ( NWB AAAAC-71301). – Anmerkung: Der Senat bejaht bei Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater nur dann einen Beginn der Verjährung unabhängig vom Erlass eines Steuerbescheids, wenn die vom Berater zu verantwortende Pflichtverletzung keine steuerliche Beratung betraf (etwa bei Empfehlung einer nachteiligen Vermögensanlage; dort kann der Schaden allein mit der ...