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Sozialrecht | Stichtagsregelung für Elterngeld ist verfassungsgemäß
Die gesetzliche Regelung, wonach Eltern von vor dem geborenen Kindern vom Anspruch auf Elterngeld ausgeschlossen sind, ist verfassungsgemäß. Es liegt kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes vor (, 4/07 R und 5/07 R). Ob Eltern Ansprüche noch nach dem alten System (Zahlung von Bundeserziehungsgeld) oder schon nach dem neuen (Zahlung von Elterngeld) haben, entscheidet sich nach dem Geburtstag ihres Kindes (§ 27 Abs. 1 BEEG): Elterngeld wird erst bei Geburten nach dem gewährt; für alle vorher geborenen Kinder bleibt es beim Erziehungsgeld. Bei Kindern, die mit dem Ziel der Adoption in einen Haushalt aufgenommen werden, ist der Aufnahmezeitpunkt maßgebend. Die von den Klägerinnen gewünschte Übergangsregelung hätte Anfang 2007 eine Antragsflut ausgelöst ...