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Einkommensteuer | Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer Personengesellschaft
Wird dem Gesellschafter einer Personengesellschaft eine (zusätzliche) Vergütung gewährt, die nicht durch Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, sondern durch das Bestreben veranlasst ist, ihn vorzeitig an noch nicht realisierten Gewinnen der Gesellschaft zu beteiligen, handelt es sich nach dem NWB ZAAAC-74129 um eine Entnahme des Gesellschafters.