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Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die gesetzliche Unfallversicherung?
Fragen der Auswirkung, Erkennung, Prävention und Sanktion
Die wirtschaftsschädliche Schwarzarbeit hat Auswirkungen auch in der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (der Einfachheit halber wird im Folgenden nur von Arbeitsunfällen gesprochen) von Schwarzarbeitern sind von ihr zu entschädigen. Sie erhält aber von den Schwarzarbeitgebern keine Beiträge, so dass die Entschädigungslasten von den korrekten Arbeitgebern über ihre Beiträge mitgetragen werden – ein zusätzlicher Schaden neben den Wettbewerbsverzerrungen, denen sie durch Schwarzarbeit ausgesetzt sind. Verständlich sind daher Forderungen nach Abhilfe, u. a. durch Beseitigung des Versicherungsschutzes oder Einführung von Meldebestimmungen. Die Dinge liegen aber komplizierter. Der nachstehende Beitrag versucht, sie verständlicher zu machen. Nicht betroffen sein dürften die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand mit ihren öffentlichen Unternehmen, hauptsächlich dagegen die gewerblichen Berufsgenossenschaften; nur von ihnen ist im Folgenden die Rede.
I. Problemdarstellung
Was die Bedeutung von Schwarzarbeit für die gesetzliche Unfallversicherung angeht, sind – etwas vereinfacht – zwei Formen zu unterscheiden: Schwarzarbeit von Beschäftigten und Sch...