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Die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
Straf- und zivilrechtliche Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers nach aktueller Rechtsprechung
Die Verpflichtung zur fristgerechten Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zählt zu den haftungsträchtigsten öffentlich-rechtlichen Pflichten des GmbH-Geschäftsführers. So ist sie sowohl straf- (§ 266a Abs. 1 StGB) als auch zivilrechtlich (§ 266a Abs. 1 StGB i. V. mit § 823 Abs. 2 BGB) sanktioniert und birgt damit an sich schon erhebliches Haftungspotenzial in sich. Dieses hat die Rechtsprechung vor allem im Wege der sog. Vorrang-Judikatur noch zusätzlich verschärft. Insgesamt ist für den GmbH-Geschäftsführer mittlerweile kaum noch überschaubar, wie sich seine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit im Einzelnen darstellt und welche Handlungspflichten daraus für ihn resultieren. Der folgende Beitrag stellt die einschlägige Haftungs- und damit zugleich auch Pflichtenlage umfassend dar. Ausgehend von der sozialrechtlichen Pflichtenstellung wird dabei zunächst die strafrechtliche Verantwortlichkeit eingehend erläutert. Darauf aufbauend erfolgt sodann die Erörterung des zivilrechtlichen Haftungsbereichs. S. 1166
Im NWB SteuerXpert ist als Anhang zu diesem Beitrag ein Handlungsleitfaden für den GmbH-Geschäftsführer abrufbar.