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Verbesserung der Transparenz bei Kreditverkäufen?
Am wurde der Regierungsentwurf des – nach wie vor umstrittenen – Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz – RGB) veröffentlicht. Das RBG ergänzt den Gesetzentwurf zum MoRaKG; es bezweckt, die mit der Tätigkeit von Finanzinvestoren verbundenen negativen Auswirkungen auf Unternehmen und Finanzmärkte zu steuern. In das RBG aufgenommen werden soll ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Transparenz bei Kreditverkäufen, das bereits am im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags mit Experten erörtert wurde. Hintergrund ist ein (BGH XI ZR 195/05), demzufolge Forderungen aus Kreditverhältnissen grundsätzlich ohne Zustimmung des Kreditnehmers wirksam übertragen werden können, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Folgende Vorschläge des BMJ werden derzeit diskutiert:
▶ Pflicht des Darlehensgebers zum Angebot nicht abtretbarer Darlehensverträge
Kreditinstitute sollen künftig auch Darlehen anbieten, die nicht veräußert werden dürfen. Die Bank muss den Kreditinteressenten vor Abschluss eines Kreditvertrags von sich aus auf dieses Angebot und dessen Konditionen hinweisen. Nicht abtretbare Kre...