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Lockerung des Verbots, Erfolgshonorare zu vereinbaren
Bestimmten Berufsgruppen – wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – soll künftig gestattet werden, eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/8384) heißt es, potenzielle Mandanten stünden vor der Entscheidung, ob sie das finanzielle Risiko eingehen wollen, das ein Prozess mit unsicherem Ausgang birgt. Dies betreffe z. B. einen mittelständischen Unternehmer, der vor der Frage steht, ob er einen riskanten Bauprozess führt. Diese Personen sollen die Möglichkeit erhalten, mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars ihr Kostenrisiko zu begrenzen. Zum Schutz der Vertragspartner müssten aber Vereinbarungen über ein derartiges Erfolgshonorar schriftlich abgeschlossen werden. Informationspflichten sollten sicherstellen, dass der Auftraggeber die Bedeutung und die Risiken einer derartigen Honorierung erfassen kann.S. 1125
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2006 entschieden, dass das für Rechtsanwälte geltende Verbot der Vereinbarung anwaltlicher Erfolgshonorare grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Mit der im Grundgesetz festgelegten Berufsfreiheit sei das Verbot ohne jegliche Ausnahme jedoch nicht vereinbar. Der Bundesrat ist d...