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Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in den Niederlanden
Für den Nachfolgefall sieht das niederländische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vor, dass bei Übertragung von Unternehmensvermögen grundsätzlich nur demjenigen eine sachliche Steuerbefreiung gewährt werden kann, der auch faktisch das Unternehmen bzw. die Unternehmensanteile erwirbt. Diese sachliche Steuerbefreiung ist derart konzipiert, dass übertragenes Unternehmensvermögen generell mit 75 % des Going-concern-Wertes von der Besteuerung ausgenommen wird, wenn bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Im Folgenden soll die Erbschaftsbesteuerung insbesondere bei Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen – ohne Immobilien – auf natürliche Personen näher betrachtet werden. In diesem Zusammenhang wird zuerst auf Grundlagen eingegangen, um anschließend die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Steuertarifs sowie Zahlungsmodalitäten zu erläutern. Anhand eines Berechnungsbeispiels werden abschließend die derzeitigen erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bei Übertragung von Unternehmensvermögen in den Niederlanden dargestellt. S. 302
I. Grundlagen
1. Steuerpflicht
In Art. 35b Abs. 2 SW 1956 ist unter Verweis auf ...