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Senatsverwaltung für Finanzen Berlin - III E - S 0320 - 1/2007

Steuererklärungsfristen 2007
Fristverlängerung und besondere Anforderung für Steuererklärungen 2007

  1. Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2007

  2. Fristverlängerungen

  3. Besondere Anforderung von Steuererklärungen

1. Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom über Steuererklärungsfristen 2007 (Fristenerlass 2007) sind im Bundessteuerblatt 2008 I, S 266, veröffentlicht.

2. Unverändert zu dem vorjährigen Verfahren wird die gesetzliche Abgabefrist des für Steuerpflichtige, die steuerlich vertreten werden – einschließlich u.a. von Lohnsteuerhilfevereinen –, einheitlich allgemein auf den verlängert. Fristverlängerungen über den hinaus sind nur ausnahmsweise auf begründete Einzelanträge hin bis zum zu gewähren; Arbeitsüberlastung oder personelle Engpässe reichen dabei als Begründung nicht aus. Zur Ablehnung unbegründeter Anträge vgl. Kurzinfo AO-Nr. 20/06 vom . Der in der Kurzinfo genannte Vordruck zur Ablehnung unbegründeter Anträge „A74cc” steht als Unifa-Vorlage „Steuererklärungen Ablehnung Frist über den 31.12. hinaus” im Dokumentenmanager unter

  • Arbeitnehmerstelle\Anforderung Steuererklärung\

  • Veranlagung\Anforderung Steuererklärung\

  • Körperschaftsteuerstelle\Anforderung Steuererklärung\

zur Verfügung.

Eine über den hinausgehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. Abschn. II (3) des Fristenerlasses 2007).

3.

  1. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranlagungsarbeiten zu gewährleisten, werden wie bisher in 24 % aller Bearbeitungsfälle, in denen eine steuerliche Beratung aufgezeichnet ist, die Steuererklärungen maschinell wie folgt beson ders angefordert:

    Jeweils 12 % zum 31.08. und . Die Quote von 24 % wird dabei in keinem Steuerbezirk überschritten. Neben 24 % der Fälle, in denen die Grund kennbuchstaben „F” bzw. „FG” aufgezeichnet sind, erfolgt die Auswahl der be sonders anzufordernden Steuererklärungen in den Fällen mit den Grundkenn buchstaben E/K nach folgenden Kriterien:

    • Die letzte aufgezeichnete Veranlagung zur ESt/KSt führte zu einer Abschlusszahlung von mehr als 2.000 € (FÄ mit regionaler Zuständigkeit) bzw. mehr als 4.000 € (FÄ für Körperschaften).

    • Fälle mit vorgesehener Betriebsprüfung (Großbetrieb = Größenklasse 4 sowie Bearbeitungsfälle in denen der Zusatzbuchstabe „P” aufgezeichnet ist).

    • Fälle, in denen die Vorauszahlungen außerhalb einer Veranlagung herabgesetzt wurden.

    • Der nach dieser Auswahl zu den 24 % noch fehlende Teil durch eine Zufallsauswahl.

    Die maschinell erstellten Anforderungsschreiben werden zentral versandt. Die Absendung erfolgt am . Zweitschriften für die Akten werden nicht ausgedruckt.

    Darüber hinaus bleibt eine personelle besondere Anforderung zulässig, wenn dies nach den Verhältnissen des Einzelfalles zweckmäßig erscheint (vgl. Abschn. II (2) Satz 1 des Fristenerlasses 2007). Hierfür steht als Unifa-Vorlage „Steuererklärung(en) Abgabe vorzeitig” im Dokumentenmanager unter

    • Arbeitnehmerstelle\Anforderung Steuererklärung\

    • Veranlagung\Anforderung Steuererklärung\

    • Körperschaftsteuerstelle\Anforderung Steuererklärung\

    zur Verfügung.

    Im Fall einer Betriebseinstellung sind die Betriebssteuererklärungen immer besonders anzufordern.

  2. Die besonders angeforderten Steuererklärungen sind ohne Rücksicht auf das steuerliche Ergebnis möglichst innerhalb von zwei Monaten nach Eingang zu bearbeiten.

  3. Bei besonders angeforderten Steuererklärungen kommt eine Fristverlängerung nur in Einzelfällen in Betracht, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände in der Person des Steuerpflichtigen oder des Angehörigen der steuerberatenden Berufe ein zwingender Ausnahmefall vorliegt. Ein zwingender Ausnahmefall liegt insbesondere nicht vor, wenn Arbeitsüberlastung oder personelle Engpässe geltend gemacht werden. Zur Ablehnung unbegründeter Anträge vgl. Kurzinfo AO-Nr. 15/06 vom . Der in der Kurzinfo genannte Vordruck „A74c” steht als Unifa-Vorlage „Steuererklärungen Ablehn. Frist vorzeitig.” im Dokumentenmanager unter

    • Arbeitnehmerstelle\Anforderung Steuererklärung\

    • Veranlagung\Anforderung Steuererklärung\

    • Körperschaftsteuerstelle\Anforderung Steuererklärung\

zur Verfügung.

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin v. - III E - S 0320 - 1/2007

Fundstelle(n):
TAAAC-74089