Gebühren für verbindliche Auskünfte - Mustereinspruch
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Steuerpflichtige haben einen gesetzlichen Anspruch auf verbindliche Auskünfte vom Finanzamt über die Beurteilung von genau bestimmten Sachverhalten. Besteht hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse seitens des Steuerbürgers, so kann er einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft gemäß § 89 Absatz 2 AO stellen. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde jedoch eine Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte durch die Finanzverwaltung eingeführt.
Beim FG Baden-Württemberg ist ein Verfahren gegen die Gebührenregelung anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
JAAAC-73975