Voraussetzungen Eigenheimzulage auf Genossenschaftsanteile
Leitsatz
1) Eine Genossenschaft, die sich am Markt wie ein Bauträger betätigt, indem sie sich ausschließlich mit der Herstellung und
Veräußerung von Wohnungen befasst, ist nicht auf genossenschaftliches Wohnen ausgerichtet und daher nicht über § 17 EigZulG
förderfähig.
2) Schädlich ist es insbesondere, wenn eine größere Anzahl von Mietern nicht Genossenschaftsmitglieder werden, etwa dann,
wenn zwar der Vermieter eines Studentenwohnheims Genosse ist, nicht jedoch seine mietenden 30 Studenten. Diese erfüllen ferner
nicht die für § 17 EigZulG notwendige Voraussetzung, ein vererbliches Eingentumserwerbrecht an den gemieteten Wohnungen zu
erhalten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAC-73904
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Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 20.12.2007 - 12 V 2956/07 F
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