Negative Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
Leitsatz
Wenn es beim Zufluss von Arbeitslohn nicht darauf ankommt, ob etwaige Wartezeiten bei der VBL erfüllt werden, kann diese Frage
auch nicht relevant werden, wenn es um die Beurteilung geht, ob negativer Arbeitslohn vorliegt.
Kündigt der Arbeitgeber seine Beteiligung bei der VBL bevor der Arbeitnehmer seine Wartezeit von 60 Monaten erfüllen konnte,
entsteht grundsätzlich negativer Arbeitslohn.
Maßgeblich für die Höhe des negativen Arbeitslohnes sind die individuell lohnversteuerten Umlagen abzüglich eines Abschlages
für in Anspruch genommene Versicherungsleistungen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 144 Nr. 3 DStZ 2008 S. 307 Nr. 10 EFG 2008 S. 846 Nr. 11 KÖSDI 2008 S. 16281 Nr. 12 RAAAC-73835
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 11.12.2007 - 1 K 183/06
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