Verlustabzug der GmbH nach Übertragung der Mehrheit der GmbH-Anteile
Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs in derselben Branche und Erhöhung nicht des Anlage-, sondern nur des Umlaufvermögens
Leitsatz
Haben drei zu gleichen Teilen beteiligte Gesellschafter einer GmbH deren Auflösung beschlossen, übernimmt nach einem mehrjährigen
Ruhen des Betriebs einer der Gesellschafter alle Anteile der GmbH und wird nunmehr der Betrieb nach Aufhebung des Auflösungsbeschlusses
wieder fortgeführt, so hat die Kapitalgesellschaft trotz der Übertragung der Mehrheit der Anteile ihre wirtschaftliche Identität
nicht verloren, wenn sich nach dem Gesellschafterwechsel ihr Umlaufvermögen durch eine eigene Geschäftstätigkeit in derselben
Branche wie früher erhöht hat; die Erhöhung des Bankguthabens sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der GmbH
ist nicht geeignet, von der Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens i.S.d. § 8 Abs. 4 KStG auszugehen.
Fundstelle(n): TAAAC-73817
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.01.2008 - 12 K 8403/04 B
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