Grobe Fahrlässigkeit bei Versteuerung eines Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung in Veranlagungszeiträumen nach Auslaufen
der sog. großen Übergangsregelung
Leitsatz
1. Vor dem Hintergrund, dass die Nutzungswertbesteuerung für die eigengenutzte Wohnung mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum
1987 weggefallen und nach der sog. großen Übergangsregelung nur noch in besonderen Ausnahmefällen weiter anzuwenden war, hätte
auch ein steuerlich nicht beratener Steuerpflichtiger eingehend prüfen müssen, weshalb in der Anlage V ab 1999 ein Mietwert
für die eigengenutzte Wohnung nicht mehr zu erklären war. Ihm hätte sich aufdrängen müssen, dass sich die Rechtslage ab 1999
geändert hat.
2. Erklärt der Steuerpflichtige für Veranlagungszeiträume ab 1999 den Mietwert der eigengenutzten Wohnung zusammen mit den
tatsächlichen Einnahmen in einer Summe als Mieteinnahmen, so steht sein grobes Verschulden einer späteren Änderung der Einkommensteuerbescheide
zu seinen Gunsten nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO entgegen.
Fundstelle(n): AO-StB 2008 S. 183 Nr. 7 GAAAC-73804
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.08.2007 - 8 K 3091/04 B
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