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BBK Nr. 13 vom Seite 683

Die Praxis der Bilanzbuchhalterprüfung bei den IHK – Gefahr für eine anerkannte Weiterbildung?

Prof. Dr. Horst Walter Endriss

I. Einführung
Die Industrie- und Handelskammern sind gem. § 54 i. V. mit § 71 BBiG zuständig für die Abnahme der Bilanzbuchhalterprüfung, an der zurzeit jährlich etwa 8.000 Kandidaten teilnehmen.

Die Anforderungen in der Bilanzbuchhalterprüfung sind hoch und sie sollen es auch sein. Dennoch ist die durchschnittliche Bestehensquote von unter 50 % vor allem im Vergleich mit den Quoten der sehr schwierigen Prüfungen zum Steuerberater und zum Wirtschaftsprüfer kaum plausibel.

Gar nicht verständlich ist es, dass die Bestehensquote bei den einzelnen IHK zwischen 20 % und 100 % schwankt, obwohl die Prüfungsaufgaben bundeseinheitlich sind. Es ist auszuschließen, dass bei einigen Industrie- und Handelskammern fast nur Kandidaten mit einem unzureichenden Wissensstand an der Prüfung teilnehmen, während bei anderen Kammern die Teilnehmer einen weit über dem Durchschnitt liegenden Wissensstand aufweisen. Niemand kann dieses Phänomen ernsthaft mit regionalen Unterschieden in Fleiß, Intelligenz oder Ausbildung erklären wollen.

Auf der Hand liegt vielmehr eine unterschiedliche Beurteilung der Prüfungsleistungen, deren Gründe dieser Beitrag erl...

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