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Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte ab 1999 verfassungsgemäß!
Anmerkung zum
Das BVerfG hat entschieden: Die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG ist ab dem Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß. Noch für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 hatte das BVerfG die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG für verfassungswidrig erklärt. In diesen Jahren habe ein strukturelles Vollzugsdefizit bestanden, so dass die Durchsetzung des materiellen Steueranspruchs nach § 23 EStG nicht gewährleistet gewesen sei. Die Frage, ob ein strukturelles Vollzugsdefizit auch in den Veranlagungszeiträumen ab 1999 vorliegt, hatte das BVerfG ausdrücklich offen gelassen. Die mit Spannung erwartete Entscheidung kommt nun ganz unspektakulär in der Form eines Nichtannahmebeschlusses daher, der allerdings ausführlich begründet wurde.
DokID ▶ NWB EAAAC-69082. Rechtsgrundlage ▶ § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002. Vorinstanz ▶ , BStBl 2006 II S. 178; NWB DAAAB-35793.
I. Sachverhalt und Problemstellung
Das BVerfG hatte im Jahre 2004 entschieden, dass die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in den Veranlagungszeiträumen...BStBl 2005 II S. 56