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Kritik an der Erbschaftsteuerreform
Der DStV kritisiert am Regierungsentwurf einer Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vor allem die derzeitige Ausgestaltung und die Laufzeiten der sog. Fortführungsklauseln. Von diesen hängt die Gewährung eines Verschonungsabschlags von 85 % auf das Betriebsvermögen ab. Bei einem durchschnittlichen Produktionszyklus von fünf bis acht Jahren könne kein Unternehmer eine bestimmte Lohnsumme und den Erhalt desS. 1009 status quo eines Betriebs über zehn bzw. 15 Jahre garantieren. Scharfen Protest erhebt der Verband auch gegen die Pläne, die Prüfung des Verschonungsabschlags auf die Steuerpflichtigen zu übertragen und die Erbschaftsteuer im Falle des Scheiterns selbst berechnen zu lassen.