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Kein Kindergeldanspruch für volljährige Tochter bei Ableistung eines Freiwilligendiensts im Ausland
Leistet die volljährige Tochter nach dem Abitur im Ausland auf der Grundlage eines mit der „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.” abgeschlossenen Vertrags einen Freiwilligendienst, ist sie kindergeldrechtlich nicht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG berücksichtigungsfähig, wenn dieser Dienst nicht die Voraussetzungen des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahrs erfüllt und auch nicht durch die zuständige inländische Stelle als Europäischer Freiwilligendienst genehmigt worden ist. Es ist nicht verfassungswidrig, dass dieser Freiwilligendienst, wenn er von einem grundsätzlich wehrpflichtigen Mann anstelle des Wehrdiensts als Zivildienst erbracht wird, möglicherweise als „anderer Dienst im Ausland i. S. des § 14b des Zivildienstgesetzes” kindergeldrechtlich nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG berücksichtigt werden kann.