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Veräußerung von Rechten und Pflichten aus Anmietungs- und Vermietungsverträgen durch Grundstückshändler
Veräußert eine einen gewerblichen Grundstückshandel betreibende GbR, deren Tätigkeit auf die Verwaltung, Vermittlung und den Vertrieb von Immobilien gerichtet ist, Rechte und Pflichten aus Anmietungs- und Vermietungsverträgen über – nicht im Eigentum stehende – Grundstücksobjekte kurze Zeit vor der Erklärung der Betriebsaufgabe, sind diese Erlöse ebenso wie die Gewinne aus der Veräußerung der dem Umlaufvermögen zuzuordnenden Grundstücke als laufender – und nicht als tarifbegünstigter – Gewinn zu besteuern, wenn sich die Veräußerungen als Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit darstellen und die Erlöse nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe entstanden sind. Im Prozess wegen einheitlicher und gesonderter Feststellung der Einkünf...