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Zur Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung
Im Falle der Anfechtung einer Arrestanordnung ist sowohl zu prüfen, ob die Arrestanordnung zum Zeitpunkt ihres Erlasses rechtmäßig war als auch, ob sie am Schluss der mündlichen Verhandlung gem. § 325 AO noch gerechtfertigt ist. Die Tatsachen, die die Arrestanordnung auf den Zeitpunkt des Erlasses begründen, können im Rahmen des § 102 Satz 2 FGO bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ergänzt werden. Ein Austausch des Arrestanspruchs kommt allerdings nicht in Betracht.