Arbeitshilfe - Stand: 12.03.2008

Permanente Inventur (Checkliste)

Jochen Langenbeck *

Die permanente Inventur (§ 241 Abs. 2 HGB) erfüllt nicht nur die Anforderungen an die jährliche Bestandsaufnahme der Vorräte. Sie hat zusätzlich eine oft unterschätzte Kontroll- bzw. Revisionsfunktion. Mit der folgenden Checkliste überprüfen Sie, ob der Betrieb Ihres Mandanten die Voraussetzungen für eine permanente Inventur erfüllt.

Checkliste: Voraussetzungen für die Einführung der permanenten Inventur

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Den ausführlichen Beitrag zu dieser Thematik finden Sie hier (Langenbeck, )

Fundstelle(n):
UAAAC-73484