Permanente Inventur (Checkliste)
Die permanente Inventur (§ 241 Abs. 2 HGB) erfüllt nicht nur die Anforderungen an die jährliche Bestandsaufnahme der Vorräte. Sie hat zusätzlich eine oft unterschätzte Kontroll- bzw. Revisionsfunktion. Mit der folgenden Checkliste überprüfen Sie, ob der Betrieb Ihres Mandanten die Voraussetzungen für eine permanente Inventur erfüllt.
Checkliste: Voraussetzungen für die Einführung der permanenten Inventur
Den ausführlichen Beitrag zu dieser Thematik finden Sie hier (Langenbeck, )
Fundstelle(n):
UAAAC-73484