DBA Frankreich; Vereinfachtes Verfahren 2007 zur Reduzierung der französischen Quellensteuer auf Ausschüttungen der Sanofi-Aventis für deutsche Aktionäre
Kurzinformation Internationales Steuerrecht Nr. 001/2008
Das für die Ausschüttungen in den Jahren 2005 und 2006 angewandte vereinfachte Verfahren zur Ermäßigung der französischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden wurde für die deutschen Aktionäre der Firma Sanofi-Aventis, Paris, auch für die Ausschüttung des Jahres 2007 angewandt.
Die an diesem Verfahren teilnehmenden deutschen Anteilseigner haben ihre jeweilige Depotbank ermächtigt, für die Sanofi-Aventis-Aktien einen Antrag auf Auszahlung der Dividenden am Dividendenzahltag abzüglich einer Quellensteuer zum reduzierten Satz von 15 % (Artikel 9 Abs. 2 DBA-Frankreich) zu stellen.
Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung war in diesem Verfahren entbehrlich, da dem Bundeszentralamt für Steuern im Nachgang eine Liste über die an diesem Verfahren teilgenommenen Anteilseigner zur Verfügung gestellt wird. Diese Liste wurde zwischenzeitlich vom RZF aufbereitet. Die Daten werden als Kontrollmaterial an die IT-Stellen der einzelnen Festsetzungsfinanzämter übersandt.
Für Zwecke der Anrechnung der einbehaltenen französischen Kapitalertragsteuer auf die deutsche Einkommensteuer werden die Aktionäre der Sanofi-Aventis ihrer Einkommensteuererklärung 2007 die jeweiligen Dividendenabrechnungen ihrer Depotbank beifügen, die den Betrag der Bruttodividende und der einbehaltenen Quellensteuer ausweisen.
Oberfinanzdirektion Münster v.
Fundstelle(n):
XAAAC-73431