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Arbeitsrecht; | sittenwidrige Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts
Erhält ein angestellter Rechtsanwalt (Berufsanfänger) für eine vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitsleistung von 35 Stunden eine Vergütung von 1 300 DM brutto, ist dies sittenwidrig. An Stelle der vereinbarten Vergütung tritt die übliche Vergütung ( nrkr., DStRE 2001, 839; Az. beim BAG: 5 AZN 65/00). Das LAG bestätigt damit die Vorentscheidung des ArbG Bad Hersfeld (Urt. v. - 2 Ca 255/98, NWB EN-Nr. 1299/99), das dem Kläger eine Nachzahlung von 87 000 DM zugesprochen hatte.