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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1268/03 EFG 2008 S. 741 Nr. 9

Gesetze: UStG § 4 Nr. 16bAO § 67 Abs. 2 BPflV § 2 BPflV § 11 BPFlV § 22 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. b 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. a

Steuerbefreiung für Umsätze von Kliniken aus der Behandlung mit sog. alternativen Methoden

Leitsatz

Umsätze einer Klinik aus alternativen - nicht unter den Katalog des § 11 BPflV fallenden - Behandlungsmethoden können nur dann steuerfrei belassen werden, wenn der Betreiber der Klinik den Nachweis erbringt, dass mindestens 40 % der Belegungstage auf Patienten entfallen, bei denen die Kosten durch den Träger der gesetzlichen Sozialversicherung oder die Beihilfe erstattungsfähig wären.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 741 Nr. 9
WAAAC-73200

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Online-Dokument

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.09.2006 - 6 K 1268/03

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