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Verbindlichkeit statt Rückstellung für die Rückkaufverpflichtung eines Kraftfahrzeug-Händlers
Überraschendes neues
Die Branche der Kfz-Händler wird – jedenfalls zunächst einmal – aufatmen. Denn der zugunsten des klagenden Autohändlers bei sog. Buy Back-Verpflichtungen entschieden und den Ausweis einer ergebnismindernden steuerbilanziellen Verbindlichkeit in Höhe des für die Rückkaufverpflichtung im Neuwagenkaufpreis mitbezahlten Entgelts verlangt. Erst bei Ausübung oder Verfall der vom Händler eingeräumten Rückverkaufoption (sog. Put Option) ist die Verbindlichkeit erfolgswirksam auszubuchen.
Für die mit der Veräußerung der Neufahrzeuge eingegangene Rückkaufverpflichtung ist eine Verbindlichkeit (keine Rückstellung) auszuweisen, die erst bei Ausübung oder Verfall des optionalen Rechts zum Rückverkauf der Fahrzeuge erfolgswirksam auszubuchen ist.
Ein späterer Rückerwerb des Gebrauchtfahrzeugs ist von dem eingeräumten Optionsrecht strikt zu trennen und ein steuerbilanziell vollkommen eigenständig zu würdigender Vorgang. Auch der Einzelbewertungsgrundsatz ist dabei zu wahren. Dennoch bleibt eine Reihe von Fragen offen.
Das Urteil ist für die Autohändlerbranche, das damit zusammenhängende Leasing- u...