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Umsatzrealisation bei Cross-collateralization-Verträgen (Überkreuzabsicherung) in der Musik- und Filmindustrie
Die Musik- und Filmindustrie ist durch eine ungleiche Verhandlungsmacht geprägt: Die major labels – die Großen der Branche – diktieren die Spielregeln. Ob der produzierte Titel aber Chartstürmer oder Ladenhüter wird, entscheidet allein der Endkunde. Die Produktionsunternehmen haben Vertragsgestaltungen mit interessanten bilanziellen Auswirkungen zur langfristigen Beteiligung der schwächeren Verhandlungspartei – der Künstler – am Risiko eines Misserfolgs gefunden.
Die untersuchten Cross-collateralization-Verträge werden in IAS 18 und dem Anhang nicht behandelt. Ein pauschaler Verweis des IFRS-Bilanzierers auf die Anwendung der US-GAAP-Vorschriften würde zu Inkonsistenzen zwischen den Branchen führen.
Überzeugen kann hingegen der materielle Inhalt des amerikanischen SOP 00-2. Danach ist nach einer Gesamtwürdigung der vertraglichen Parameter zu entscheiden, ob das Vergütungsmodell ökonomisch eine Fixvergütung mit zusätzlichem Erlöspotenzial darstellt oder aber eine variable Vergütung mit einem durch die Minimumgarantie eingeschränkten Verlustpotenzial.
Die Vertragsklauseln werden in modifizierter Form auch in anderen Branchen...