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Rumänien | Intrastat-Erklärungen 2008
Zu einer Deklaration verpflichtet sind solche Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, am Handelsverkehr zwischen Rumänien und anderen EU-Mitgliedsstaaten teilnehmen sowie einen bestimmten statistischen Schwellenwert für den Umsatz an Wareneingängen oder -versendungen überschreiten. Durch Anordnung Nr. 747/2007 sind unter anderem die Schwellenwerte für das Jahr 2008 festgelegt worden: Sie liegen für den Umsatz in Bezug auf die innergemeinschaftlichen Wareneingänge bei 300.000 RON und bezüglich der innergemeinschaftlichen Versendung von Waren bei 900.000 RON. Die Anwendungsnormen zur Durchführung der Intrastat-Erklärungen für 2008 sind am 21.12.2007 durch Anordnung 748/2007 genehmigt worden.
(Stalfort Rechtsanwälte, Bukarest)