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Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren
Der richtige Weg zum Mahnbescheid per Mausklick
Das gerichtliche Mahnverfahren ist für den Gläubiger ein Mittel, um schnell, kostengünstig und einfach einen Vollstreckungstitel zu erlangen. Hauptziel des Mahnverfahrens ist die Titulierung einer Geldforderung. Ein Zwischenziel stellt die Verjährungshemmung dar. Als weiterer Zweck des Mahnverfahrens kann bei Geldforderungen bis 750 € die Vermeidung eines ansonsten obligatorischen Schlichtungsverfahrens (Güteverfahren) genannt werden. Durch das in nahezu allen Bundesländern inzwischen eingeführte automatisierte gerichtliche Mahnverfahren kann der Gläubiger die Effizienz seines Forderungsmanagements deutlich steigern. Er ist nicht mehr unbedingt auf den Rechtsanwalt angewiesen.
Im NWB SteuerXpert ist als Anhang zu diesem Beitrag eine Kurzdarstellung umstrittener praktischer Probleme im Zusammenhang mit dem Mahnverfahren abrufbar.
I. Verfahrensablauf – Übersicht
Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens stellt sich verkürzt wie folgt dar: Ein Zivilgericht erlässt auf Antrag des Gläubigers einen Mahnbescheid (MB), der den Schuldner zur S. 964 Zahlung der geltend gemachten Forderung oder zur Widerspruchserhebung auffordert. Reagiert der Sc...