Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Steuerpflicht des Sponsoring gemeinnütziger Vereine
Verpflichtet sich der Sponsor eines eingetragenen, wegen Förderung des Sports i. S. von § 52 AO als gemeinnützig anerkannten Vereins, die Vereinstätigkeit (finanziell und organisatorisch) zu fördern, und räumt der Verein dem Sponsor im Gegenzug u. a. das Recht ein, in einem von dem Verein herausgegebenen Publikationsorgan Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren und dafür zu werben, dann liegt nach dem NWB OAAAC-72650 in diesen Gegenleistungen ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.