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BFH 07.09.2007 II B 5/07, NWB direkt 11/2008 S. 8

Grunderwerbsteuer bei Verschmelzungsvorgängen im Konzern

§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG ist bei Verschmelzungsvorgängen im Konzern unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen anwendbar. Für einen bloßen Formwechsel gilt die Vorschrift nicht. Wurde der bei einem Umwandlungsvorgang als die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer anzusetzende Grundbesitzwert wirksam gesondert festgestellt, ist diese Feststellung für die Grunderwerbsteuerfestsetzung verbindlich. Dies gilt auch für erbbaurechtsbelastete Grundstücke.

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