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Prüfung der Rückstellungen
Bei Rückstellungen handelt es sich um ungewisse Verpflichtungen, die in der Periode ihrer Bildung wirtschaftlich entstanden, der Höhe und Fälligkeit nach jedoch ungewiss sind. Die Bildung von Rückstellungen ist nicht nur wegen ihres ungewissen Charakters, sondern auch deshalb mit besonderen Bilanzierungs- und Prüfungsproblemen behaftet, da die ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle meist (noch) nicht aus der Finanzbuchhaltung hervorgehen, und die Höhe ihrer Bemessung mit erheblichen Schätz- und Prognoseproblemen behaftet ist. Der Beitrag stellt die wesentlichen Ablaufschritte in Bezug auf das Prüffeld „Rückstellungen” heraus.
Das Bilanzlexikon enthält über 150 Stichwörter zu den unterschiedlichsten Rückstellungen. Mit einem Klick prüfen Sie, ob Sie eine Rückstellung bilden dürfen oder nicht. Loggen Sie sich ein unter www.nwb.de.
I. Überblick
Gemäß § 242 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sind in den Jahresabschluss sämtliche Schulden und damit auch Rückstellungen aufzunehmen. Aufgrund ihres nicht-körperlichen S. Charakters geschieht der Nachweis der Rückstellungen durch Buchinventur; es sind die allgemeinen Grundsätze der §§ 240 ff. HGB anzuwenden...