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VVG-InfoV in Kraft getreten
Mit Wirkung zum sind weite Teile der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) in Kraft getreten. Vollständig tritt die Verordnung am in Kraft. Hintergrund ist der vom Verbraucherschutzgedanken getragene gesetzgeberische Wille, einen potenziellen Versicherungskunden vor Vertragsschluss möglichst umfassend über alle entscheidungsrelevanten Aspekte des Versicherungsvertrags zu informieren.
Nach weit verbreiteter Ansicht ist der Gesetzgeber aber deutlich über das Ziel hinaus ge-S. 53schossen. Tatsache ist jedenfalls, dass der Versicherungsnehmer bereits vor dem Gespräch mit dem Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler eine Vielzahl an Informationen erhalten wird, die er je nach persönlicher Interessenlage und verfügbarer freier Zeit mehr oder weniger intensi...