Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Vorsteuerabzug bei fehlendem Lieferdatum
Der Vorsteuerabzug ist nach dem FG Sachsen nur dann möglich, wenn entweder auf der Rechnung oder auf dem Lieferschein der Zeitpunkt der Lieferung angegeben ist (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG 2004). Das Datum des Lieferscheins allein ist nicht ausreichend, um den Lieferzeitpunkt zu erkennen, weil sich hieraus nur ergibt, wann der Lieferschein erstellt worden ist, nicht aber, dass die Lieferung auch tatsächlich erfolgt ist.
Die nicht rechtskräftige Entscheidung betrifft die ab 2004 bis 2006 geltende Fassung des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG, bei der umstritten ist, ob die Angabe des Lieferzeitpunkts auch dann erforderlich ist, wenn der Lieferzeitpunkt mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt (bejahend: NWB SAAAB-66513, BStBl 2005 I S. 937).
Durch das JStG 2007 ist § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG nun dahingehend geändert worden, dass der Lieferzeitpunkt stets...