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            FG Münster 09.11.2007  K 2275/06 G, NWB direkt 10/2008 S. 7
Erbbauzinsen nicht teilweise hinzurechnungspflichtig
Erbbauzinsen enthalten keinen (Dauerschuld-)Zinsanteil, selbst wenn das Erbbaurecht an einem bereits bebauten Grundstück bestellt wird und der Erbbauberechtigte das Eigentum an den bestehenden Bauwerken erwirbt. Zur Abgrenzung einer Zeitrente von Kaufpreisraten.