Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
Dokumentvorschau
            BFH 24.02.2010  III R 73/07, NWB direkt 10/2008 S. 5
Kindergeldberechtigung von EU-Ausländern
EU-Ausländer, die im Inland wohnen, haben für ihre Kinder Anspruch auf Kindergeld, wenn diese im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat ihren Wohnsitz haben. Steht aufgrund der vorgelegten Nachweise fest, dass das Kind entweder im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat seinen Wohnsitz hat, besteht ein Anspruch auf Kindergeld, ohne dass eine positive Meldebestätigung eines bestimmten EU-Mitgliedstaats vorliegen muss.