Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kindergeldberechtigung von EU-Ausländern
EU-Ausländer, die im Inland wohnen, haben für ihre Kinder Anspruch auf Kindergeld, wenn diese im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat ihren Wohnsitz haben. Steht aufgrund der vorgelegten Nachweise fest, dass das Kind entweder im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat seinen Wohnsitz hat, besteht ein Anspruch auf Kindergeld, ohne dass eine positive Meldebestätigung eines bestimmten EU-Mitgliedstaats vorliegen muss.