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FG München 13.11.2007 6 K 543/07 , NWB direkt 10/2008 S. 3
Wiedereinsetzung in eine Frist
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 Abs. 1 AO) in die Frist über die Festsetzungsverjährung ist nicht möglich, denn diese Norm erfasst nur verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Fristen, die „einzuhalten” sind.