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Umsatzsteuer | Ort der Lieferung bei einem Kauf auf Probe
Das NWB OAAAC-71464 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Führt eine Versendung oder Beförderung zu einer Lieferung, so bestimmt sich der Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG 1999, ansonsten nach § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG 1999. (2) Der Ort der Lieferung bei einem Kauf auf Probe ist nach § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG 1999 zu beurteilen.