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Lohnsteuer | Übernahme der Kammerbeiträge für Geschäftsführer von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften ist Arbeitslohn
Obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind, führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber nach dem NWB KAAAC-72112 zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse. – Anmerkung: Bereits mit Urteil v. - VI R 64/06 (BStBl 2007 II S. 892) hatte der VI. Senat des BFH entschieden, dass die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn führe, weil diese gem. § 51 BRAO zum Abschluss der Versicherung verpflichtet sei und deshalb ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ausscheide. Daher konnte man kaum erwarten, d...