Abweichende Festsetzung der Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen bei sog. Kirchensteuerübererstattung
Leitsatz
Keine abweichende Festsetzung der Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen bei Zusammentreffen der Fünftelregelung gem. § 34
Abs. 1 EStG und der Berücksichtigung einer „Kirchensteuerübererstattung„ als rückwirkendes Ereignis nach dem Prinzip der tatsächlichen
und endgültigen Belastung im Veranlagungszeitraum, für den die Erstattung erfolgt.
Die Billigkeitsprüfung nach § 163 AO verlangt eine Gesamtbeurteilung aller Normen, die für die Verwirklichung des in Frage
stehenden Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblich sind; einzubeziehen sind sowohl die Vorschriften, aus denen der Anspruch
dem Grunde und der Höhe nach hergeleitet wird, als auch die anzuwendenden verfahrensrechtlichen Regelungen.
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Fundstelle(n): PAAAC-71938
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 28.11.2007 - III 230/2005
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