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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 230/2005

Gesetze: AO § 163, AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 34 Abs. 1

Abweichende Festsetzung der Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen bei sog. Kirchensteuerübererstattung

Leitsatz

Keine abweichende Festsetzung der Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen bei Zusammentreffen der Fünftelregelung gem. § 34 Abs. 1 EStG und der Berücksichtigung einer „Kirchensteuerübererstattung„ als rückwirkendes Ereignis nach dem Prinzip der tatsächlichen und endgültigen Belastung im Veranlagungszeitraum, für den die Erstattung erfolgt.

Die Billigkeitsprüfung nach § 163 AO verlangt eine Gesamtbeurteilung aller Normen, die für die Verwirklichung des in Frage stehenden Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblich sind; einzubeziehen sind sowohl die Vorschriften, aus denen der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach hergeleitet wird, als auch die anzuwendenden verfahrensrechtlichen Regelungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAC-71938

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 28.11.2007 - III 230/2005

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