Abweichende Festsetzung der Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen bei sog. Kirchensteuerübererstattung
Leitsatz
Keine abweichende Festsetzung der Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen bei Zusammentreffen der Fünftelregelung gem. § 34
Abs. 1 EStG und der Berücksichtigung einer „Kirchensteuerübererstattung„ als rückwirkendes Ereignis nach dem Prinzip der tatsächlichen
und endgültigen Belastung im Veranlagungszeitraum, für den die Erstattung erfolgt.
Die Billigkeitsprüfung nach § 163 AO verlangt eine Gesamtbeurteilung aller Normen, die für die Verwirklichung des in Frage
stehenden Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblich sind; einzubeziehen sind sowohl die Vorschriften, aus denen der Anspruch
dem Grunde und der Höhe nach hergeleitet wird, als auch die anzuwendenden verfahrensrechtlichen Regelungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAC-71938
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 28.11.2007 - III 230/2005
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