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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 103/06

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7c

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 c UStG für Trauerredner

Leitsatz

Die Tätigkeit eines Trauerredners unterliegt auch dann nicht dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 c UStG, wenn dem Auftraggeber zusätzlich die Befugnisse zu Ton- und Bildaufnahmen von der Trauerfreier eingeräumt werden und ihm ein Abdruck des Redemanuskript zur Verfügung gestellt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAC-71936

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 12.12.2007 - 4 K 103/06

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