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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 197/04 EFG 2008 S. 649 Nr. 8

Gesetze: UStG § 4 Nr. 16e, UStR 2002 R 99a Abs. 3, SGB V § 38, SGB XI § 36, SGB XI § 37, SGB XI § 72

Umsatzsteuerfreiheit von hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen

Leitsatz

1. Bei richtlinienkonformer Auslegung unterliegen auch Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorung der Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 16e UStG.

2. Mit dem Betrieb einer Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und hilfsbedürftiger Personen eng verbundene Umsätze sind auch solche, die sich aus hauswirtschaftlichen Leistungen ergeben, die für kranke oder hilfsbedürftige Personen erbracht werden.

3. Es reicht aus, dass die Pflegekraft geeignet ist, die erforderlichen Leistungen zu erbringen.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1091 Nr. 17
EFG 2008 S. 649 Nr. 8
KÖSDI 2008 S. 16054 Nr. 6
IAAAC-71923

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 04.12.2007 - 1 K 197/04

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