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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 675/07

Gesetze: InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 S. 4

Wirksamkeit des Kumulierungsverbots des § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG 1999

Leitsatz

Das durch das StBereinG 1999 vom mit Wirkung zum eingeführte Kumulierungsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG 1999 dient nur der Klarstellung und ist auf Investitionen im Jahr 1999 anzuwenden. Der rückwirkende Ausschluss der Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude, soweit im Veräußerungsfall der Erwerber für das Gebäude Sonderabschreibungen in Anspruch nimmt, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1259 Nr. 20
NAAAC-71917

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Sächsisches FG, Urteil v. 11.10.2007 - 2 K 675/07

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