Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen, hingegen aber Erstattungszinsen
Leitsatz
1) Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, die durch einen
für die Einkommensteuerzahlung angelegten privaten Geldvermögensbetrag erwirtschaftet worden sind. Dem steht § 12 Nr. 3 EStG
entgegen.
2) Erstattungszinsen sind dagegen als sonstige Kapitalforderung jeder Art bei § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG als steuerpflichtige
Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2008 S. 1241 Nr. 23 EFG 2008 S. 617 Nr. 8 EStB 2008 S. 289 Nr. 8 OAAAC-71908
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