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FG Köln Urteil v. - 14 K 2373/04 EFG 2008 S. 617 Nr. 8

Gesetze: EStG § 12 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Kapitaleinkünfte:

Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen, hingegen aber Erstattungszinsen

Leitsatz

1) Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, die durch einen für die Einkommensteuerzahlung angelegten privaten Geldvermögensbetrag erwirtschaftet worden sind. Dem steht § 12 Nr. 3 EStG entgegen.

2) Erstattungszinsen sind dagegen als sonstige Kapitalforderung jeder Art bei § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG als steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.

Fundstelle(n):
DB 2008 S. 1241 Nr. 23
EFG 2008 S. 617 Nr. 8
EStB 2008 S. 289 Nr. 8
OAAAC-71908

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FG Köln, Urteil v. 02.03.2007 - 14 K 2373/04

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