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BBEV Nr. 5 vom

Teilwertabschreibung auf Aktien des Anlagevermögens

Bernd Rätke

Eine Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien, die zum Anlagevermögen gehören, ist bereits dann möglich, wenn der Börsenwert am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegt und bei Bilanzaufstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Werterholung vorliegen. Mit seinem widerspricht der BFH der Auffassung der Finanzverwaltung im b - 14/00 NWB RAAAA-76822 und erleichtert die Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien in Zeiten sinkender Kurse erleichtert.

I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte im Mai 2001 Infineon-Aktien zum Stückpreis von 44,50 € erworben und in ihrem Anlagevermögen bilanziert. Am betrug der Kurs der Aktien nur noch 22,70 € und stieg bis zum Tag der Bilanzaufstellung für 2001 auf 26 €. Die Klägerin nahm daraufhin eine Teilwertabschreibung auf den Kurs am Bilanzaufstellungstag (= 26 €) i. H. von insgesamt 468.999,80 € vor.

II. Entscheidung

Der BFH gab der Klägerin Recht. Voraussetzung für eine Teilwertabschreibung sei eine voraussichtlich dauernde Wertminderung am Bilanzstichtag gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG. Dies sei der Fall, wenn der Börsenkurs am Bilanzsti...

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