Bezeichnung; Rechnung; Vorsteuerabzug
Rechtsfrage
Ist die Leistung in der Rechnung hinreichend bestimmt und die Rechnung für den Vorsteuerabzug ausreichend, wenn in der Rechnung die Umsätze nur allgemein "für Kontroll- und Beratungsleistungen" bezeichnet wurden und die ausführenden Ingenieure ihre Tätigkeit für den Unternehmer bestätigten?
Gesetze: UStG 1993 § 14 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.02.2008):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , durcherkannt.
Fundstelle(n):
KAAAC-71782